Überprüfung
der Plausibilität:
Plausibilitätsprüfungen sind
wichtige Entscheidungshilfen.
Die Zahl der manipulierten
Schadenfälle nimmt ständig zu. Hierdurch entstehen den
Versicherungsunternehmen Kosten in
Milliardenhöhe.
Plausibilitätsgutachten aus dem
Sachverständigenbüro Spechtenhauser sind für Gerichte und
beteiligte Parteien eine wichtige Entscheidungshilfe, um einen
Schadenfall aus technischer Sicht zu beurteilen.
So gehen wir
beim Plausibilitätsgutachten vor:
Auftragseingang
Prüfung der zur Verfügung stehenden Anknüpfungstatsachen. Reichen diese für ein Gutachten aus? Sollten Objekte besichtigt werden, oder gar an das Sachverständigenbüro angeliefert werden?
Absprache mit dem Auftraggeber über die Festlegung des Auftragsumfangs
Ausarbeitung des Gutachtens. Versand des Gutachtens.
Rechnungsstellung auf der Grundlage der JVEG
Falls erforderlich: Mündliche Erstattung des Gutachtens vor Gericht.
Zur Plausibilitätsprüfung gehört die Analyse der Schäden.
Außerdem wird erörtert, ob diese Schäden dem geschilderten
Schadenfall zuzuordnen sind.
Die Aussagequalität des Gutachtens
hängt sehr von der Qualität der zur Verfügung stehenden
Anknüpfungstatsachen ab. Dazu zählen vor allem das beschädigte
Objekt, Fotos, und Aussagen zum Schadenhergang.
Zur
Ausarbeitung des Gutachtens stehen uns Ergebnisse aus einer Vielzahl
von Schadenversuchen sowie eine spezielle Fallsammlung zum Thema
Schadenmanipulation zur Verfügung. Sind für ein Gutachten
Schadenversuche notwendig, so steht hierfür unser spezielles gut
ausgerüstetes Crashlabor, mit High-Speed Kamera, zur Verfügung.
Der
Auftrag für derartige Gutachten erfolgt zumeist vor einem
Gerichtsverfahren – beispielweise für die Entscheidungsfindung
einer Versicherung, die für einen Schaden aufkommen soll. Auch
Zivilgerichte nutzen diese Gutachten um zu entscheiden, ob die
Forderungen der klagenden Partei zu Recht bestehen. Verstärkt wird
das Sachverständigenbüro Spechtenhauser auch von Strafgerichten zu
möglicherweise manipulierten Wert- und Schadensangaben befragt. Mit
unseren Laboreinrichtungen können auch angebliche Altersangaben
überprüft werden. Hierzu gehören unter anderem
Thermolumineszenzverfahren, Streiflicht und Lichtanalysen im
Wellenbereich von 315-380 nm.
Ermittlung des aktuellen Marktwertes
von Objekten:
Wir ermitteln und benennen den
aktuellen Wiederbeschaffungswert von Puppen, Spielzeug, Modellbahnen
und antikem Möbel. Der aktuelle Marktwert wird also sehr Zeitnah
erforscht. Die Wertbenennung gründet auf einer fundierten
Marktanalyse.
Ermittlung der Wertminderung im
Schadenfall:
Nachvollziehbare Berechnung der
monetären und prozentualen Wertminderung an Puppen, Spielzeug,
Modellbahnen und antikem Möbel, sowie der Schadenqualität.
Ermittlung des Wertes 1 sec. vor
Schadeneintritt:
Feststellung der
Schadensmerkmale vor Schadeneintritt und der daraus resultierenden
Wertminderung an Puppen, Spielzeug, Modellbahnen und antikem Möbel.
Schadensanalyse:
Identifizierung
der Altschäden und Neuschäden an Puppen, Spielzeug, antikem Möbel,
Modellbahnen
Schadensprävention:
Unterstützung
und Beratung in der Schadenverhinderung, speziell an Zelluloidpuppen
aber auch an Spielzeug allgemein, antiken Möbeln und Modellbahnen
Schadensabwicklung:
Unterstützung
und Beratung in Schadenfällen, insbesondere bei Versicherungen
Echtheitsüberprüfungen und
Zertifizierungen nach ISO 9001:
Geeignet als
Wertnachweis für Versicherungen, für Nachlassverwaltungen,
für Schadenersatzforderungen usw. fachliche Überprüfung und
Feststellung von Alter und Herkunft, an Puppen, Spielzeug,
Modellbahnen und antikem Möbel
Begutachtung und Beurteilung von Reparaturen in Streitfragen:
Sachliche und fundierte Beurteilung von durchgeführten Restaurierungen
Ermittlung der Zielvorgaben und potentiellen Fehlern einer Restaurierung an Puppen, Spielzeug, Modellbahnen und Antikmöbeln
Bei Reparaturen:
Wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Puppenklinik. Diese führt in der Fachwerkstatt mit erfahrenen Restauratoren Reparaturen aller Art an Spielzeug, Puppen, antikem Möbel und Modellbahnen durch. Vor jeder Auftragsannahme erfolgt durch den Restaurator eine prozessorientierte Befragung des Auftraggebers. Dabei werden u.a. folgende wichtige Punkte erörtert:
Erörterung und Zielbestimmung der Restaurierungsmaßnahmen
Maßnahmen die zur Erhaltung des Objektes beitragen
Weitere Maßnahmen um einen weiteren Zerfall aufzuhalten
Konsolidierungsmaßnahmen
Zerstörungsfreie Qualitätsprüfung des restaurierten Objektes
Fotodokumentation usw.
Die Berechnung erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage des JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz)
Honorarguppe 3 - "Kunst und Antiquitäten"
Umfasst
alle notwendigen Untersuchungen, sowie den tatsächlichen Aufwand zur
Gutachtenerstellung
Übernachtung
und PKW
Sollten für die Abwicklung eines Auftrages
auswärtige Übernachtungen bzw. Fahrtzeit und Kilometergeld
erforderlich sein, werden die Kosten laut Einkommensteuergesetz und
Bundesreisekostengesetz und der JVEG abgerechnet
Festpreise:
Auf
Wunsch kann auch ein Festpreisangebot in allen unseren
Leistungsbereichen erfolgen