Überprüfung der Plausibilität:
Plausibilitätsprüfungen sind wichtige Entscheidungshilfen.

Die Zahl der manipulierten Schadenfälle nimmt ständig zu. Hierdurch entstehen den Versicherungsunternehmen Kosten in Milliardenhöhe.
Plausibilitätsgutachten aus dem Sachverständigenbüro Spechtenhauser sind für Gerichte und beteiligte Parteien eine wichtige Entscheidungshilfe, um einen Schadenfall aus technischer Sicht zu beurteilen.

So gehen wir beim Plausibilitätsgutachten vor:

  • Auftragseingang

  • Prüfung der zur Verfügung stehenden Anknüpfungstatsachen. Reichen diese für ein Gutachten aus? Sollten Objekte besichtigt werden, oder gar an das Sachverständigenbüro angeliefert werden?

  • Absprache mit dem Auftraggeber über die Festlegung des Auftragsumfangs

  • Ausarbeitung des Gutachtens. Versand des Gutachtens.

  • Rechnungsstellung auf der Grundlage der JVEG

  • Falls erforderlich: Mündliche Erstattung des Gutachtens vor Gericht.


Zur Plausibilitätsprüfung gehört die Analyse der Schäden. Außerdem wird erörtert, ob diese Schäden dem geschilderten Schadenfall zuzuordnen sind.
Die Aussagequalität des Gutachtens hängt sehr von der Qualität der zur Verfügung stehenden Anknüpfungstatsachen ab. Dazu zählen vor allem das beschädigte Objekt, Fotos, und Aussagen zum Schadenhergang.

Zur Ausarbeitung des Gutachtens stehen uns Ergebnisse aus einer Vielzahl von Schadenversuchen sowie eine spezielle Fallsammlung zum Thema Schadenmanipulation zur Verfügung. Sind für ein Gutachten Schadenversuche notwendig, so steht hierfür unser spezielles gut ausgerüstetes Crashlabor, mit High-Speed Kamera, zur Verfügung.
Der Auftrag für derartige Gutachten erfolgt zumeist vor einem Gerichtsverfahren – beispielweise für die Entscheidungsfindung einer Versicherung, die für einen Schaden aufkommen soll. Auch Zivilgerichte nutzen diese Gutachten um zu entscheiden, ob die Forderungen der klagenden Partei zu Recht bestehen. Verstärkt wird das Sachverständigenbüro Spechtenhauser auch von Strafgerichten zu möglicherweise manipulierten Wert- und Schadensangaben befragt. Mit unseren Laboreinrichtungen können auch angebliche Altersangaben überprüft werden. Hierzu gehören unter anderem Thermolumineszenzverfahren, Streiflicht und Lichtanalysen im Wellenbereich von 315-380 nm.




Ermittlung des aktuellen Marktwertes von Objekten:
Wir ermitteln und benennen den aktuellen Wiederbeschaffungswert von Puppen, Spielzeug, Modellbahnen und antikem Möbel. Der aktuelle Marktwert wird also sehr Zeitnah erforscht. Die Wertbenennung gründet auf einer fundierten Marktanalyse.

Ermittlung der Wertminderung im Schadenfall:
Nachvollziehbare Berechnung der monetären und prozentualen Wertminderung an Puppen, Spielzeug, Modellbahnen und antikem Möbel, sowie der Schadenqualität.

Ermittlung des Wertes 1 sec. vor Schadeneintritt:
Feststellung der Schadensmerkmale vor Schadeneintritt und der daraus resultierenden Wertminderung an Puppen, Spielzeug, Modellbahnen und antikem Möbel.





Schadensanalyse:
Identifizierung der Altschäden und Neuschäden an Puppen, Spielzeug, antikem Möbel, Modellbahnen

Schadensprävention:
Unterstützung und Beratung in der Schadenverhinderung, speziell an Zelluloidpuppen aber auch an Spielzeug allgemein, antiken Möbeln und Modellbahnen

Schadensabwicklung:
Unterstützung und Beratung in Schadenfällen, insbesondere bei Versicherungen



Echtheitsüberprüfungen und Zertifizierungen nach ISO 9001:
Geeignet als Wertnachweis für  Versicherungen, für Nachlassverwaltungen, für Schadenersatzforderungen usw. fachliche Überprüfung und Feststellung von Alter und Herkunft, an Puppen, Spielzeug, Modellbahnen und antikem Möbel



Begutachtung und Beurteilung von Reparaturen in Streitfragen:

  • Sachliche und fundierte Beurteilung von durchgeführten Restaurierungen

  • Ermittlung der Zielvorgaben und potentiellen Fehlern einer Restaurierung an Puppen, Spielzeug, Modellbahnen und Antikmöbeln

Bei Reparaturen:

  • Wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Puppenklinik.  Diese führt in der Fachwerkstatt mit erfahrenen Restauratoren Reparaturen aller Art an Spielzeug, Puppen, antikem Möbel und Modellbahnen durch. Vor jeder Auftragsannahme erfolgt durch den Restaurator eine prozessorientierte Befragung des Auftraggebers. Dabei werden u.a. folgende wichtige Punkte erörtert:

  1. Erörterung und Zielbestimmung der Restaurierungsmaßnahmen

  2. Maßnahmen die zur Erhaltung des Objektes beitragen

  3. Weitere Maßnahmen um einen weiteren Zerfall aufzuhalten

  4. Konsolidierungsmaßnahmen

  5. Zerstörungsfreie Qualitätsprüfung des restaurierten Objektes

  6. Fotodokumentation usw.





Die Berechnung erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage des JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz)


Honorarguppe 3 - "Kunst und Antiquitäten"
Umfasst alle notwendigen Untersuchungen, sowie den tatsächlichen Aufwand zur Gutachtenerstellung

Übernachtung und PKW
Sollten für die Abwicklung eines Auftrages auswärtige Übernachtungen bzw. Fahrtzeit und Kilometergeld erforderlich sein, werden die Kosten laut Einkommensteuergesetz und Bundesreisekostengesetz und der JVEG abgerechnet

Festpreise:
Auf  Wunsch kann auch ein Festpreisangebot in allen unseren Leistungsbereichen erfolgen